§ 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein wird zu diesem Zweck
Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Mitglied den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 1.000,-- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat.
- Entgegennahme der Berichte des Vorstands,
- Entlastung des Vorstands
- Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrags,
- Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer,
- Beschlußfassung über die Geschäftsordnung für den Vorstand,
- Beschlußfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins,
- Beschlußfassung über die Berufung gegen einen Beschluß des Vorstands über einen abgelehnten Aufnahmeantrag und über einen Ausschluß.
Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 27.5.1998 errichtet.
Wasserburg, den 27.5.1998
Die Gründungsmitglieder (27)
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Stand 01.01.99 / pb |
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